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"Pflegezusatzversicherung ratsam"
"Zahnzusatzschutz ist sinnvoll"
"Auslandsreiseschutz ist Pflicht"
(TEST, Ausgabe 04/2008)

 



Aber beachten Sie:
"Wer eine private Krankenzusatzversicherung abschließt, wird damit nicht zum Privatpatienten. Das geht nur mit einer privaten Vollversicherung oder einer Zusatzversicherung fürs Krankenhaus
"
(Ratgeber ARD)

 

 

Keine Lohnfortzahlung für gesetzlich Versicherte nach 6 Wochen. Bei langer Krankheit lohnt sich eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung nicht nur für Selbständige und Freiberufler!

 

 

Krankenkassen übernehmen generell keine Kosten, die dem Patienten durch Heilpraktiker entstehen. Auch sogenannte alternativ-medizinische Leistungen werden von den Krankenkassen nicht abgegolten. Hier gibt es nur äußerst durftig gesäte Ausnahmen. Wer diese Behandlungsmethoden, die im übrigen immer größeren Zuspruch und auch Akzeptanz unter den Experten für sich nutzen will muss also als gesetzlich versicherter Patient diese Kosten selbst tragen - oder aber eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung für sich abschließen!



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